Jochen Kirchner
Berufsbetreuer

Gesetzliche Betreuung

Eine gesetzliche Betreuung ist erforderlich, wenn eine volljährige Person infolge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten teilweise oder ganz selbst zu besorgen und somit auf Hilfe angewiesen ist.


Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang (Aufgabenkreise) für und mit der betreuten Person handelt und somit den für die Person notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewährleistet.


Ziel der Betreuungsarbeit ist es, den Betreuten ein möglichst normales und selbständiges Leben unter bestmöglichen Bedingungen, im Rahmen der jeweiligen Erkrankung, zu ermöglichen.


Das Wohl des Betreuten steht im Mittelpunkt aller anfallenden Aufgaben, die Ressourcen der Betreuten sollen soweit möglich gestärkt und Defizite durch angebotene, bzw. vermittelte Hilfen ausgeglichen werden.